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Wichtige Tipps und Fragen zum Insolvenzverfahren, UNTERNEHMERinsolvenz
Was ist das Ziel eines Insolvenzverfahrens?
Das Insolvenzverfahren dient dazu:
- Die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird.
Sprichwörtlich: Zerschlagung des Unternehmens, dies kann eine Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel eine GmbH aber auch eine natürliche Person sein.
- Eine abweichende Regelung zum Erhalt des Unternehmens wie zum Beispiel durch einen Sanierungsplan (Insolvenzplanverfahren).
Sprichwörtlich: „Sanieren statt liquidieren.“ Hierbei könnte das Unternehmen weiter fortgeführt werden und sie werden von Ihren Verbindlichkeiten (Schulden) befreit. In der Regel dauert es 6-12 Monate.
Fazit: Unternehmen gerettet und Schulden frei!
Tipp: Bevor Sie einen Insolvenzantrag stellen, nehmen Sie sich die Zeit und lassen Sie sich ausführlich beraten, damit Sie Ihre Rechte kennen! Der Schaden kann nachher groß werden.
Wie lange dauert das Insolvenzverfahren bei einer natürlichen Person bzw. wann bin ich schuldenfrei?
Durch die Gesetzesnovelle vom 01.07.2014 wurden neue Regelungen zur vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung getroffen.
Das Insolvenzgericht entscheidet nach Anhörung des Insolvenzverwalters, des Insolvenzgläubigers und des Schuldners durch Beschluss über die Restschuldbefreiung.
Sprichwörtlich: „Es geht auch schneller als 6 Jahre.“
- Schuldenfrei nach 5 Jahren, Insolvenzverfahren vorzeitig beenden:
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der Schuldenbefreiung nach 5 Jahren vorgesehen, wenn die Verfahrenskosten (Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters) bezahlt werden.
Diese Kosten liegen in der Regel bei ca. 1.500 €Tipp: Dies kann durch die Masse, durch kleine monatliche Raten aber auch durch Dritte wie zum Beispiel Tante, Bruder, Schwester usw. erfolgen. Dies sollte soweit es möglich ist auch in Anspruch genommen werden, denn diese Kosten wurden bei Antragstellung nur gestundet und kommen sowieso spätestens nach 6 Jahren auf Sie zu.
- Schuldenfrei nach 3 Jahren, Insolvenzverfahren vorzeitig beenden:
Für eine Schuldenfreiheit nach 3 Jahren hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass 35% der Insolvenzforderungen, Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters bezahlt werden.
Achtung: Der Insolvenzverwalter erhält bis zu 40% der Einnahmen als Vergütung. In Wirklichkeit könnten statt 35% bis zu 72% zu zahlen sein, um schuldenfrei zu sein!Tipp: Sollte es möglich sein, 35% der Insolvenzforderungen aufzubringen, wäre es sinnvoller, dieses Geld für einen Vergleich mit den Gläubigern zu verwenden und ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.
- Schuldenfrei innerhalb eines Jahres, Insolvenzverfahren vorzeitig beenden:
Schuldenfreiheit innerhalb eines Jahres ist nur dann möglich, wenn von dritter Seite ein geringer Betrag zur Verfügung gestellt wird. Davon werden die Verfahrenskosten (Gerichtskosten sowie Insolvenzverwaltervergütung) und ein Vergleich mit den Gläubigern erzielt.
Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, denn durch geschickte Verhandlungen ist es sogar realisierbar, die Gläubiger zwischen 1% und 5% zu befriedigen.
Kann ich meine Selbständigkeit im Insolvenzverfahren erhalten?
Ja, es stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen, das Unternehmen in der Insolvenz weiter zu führen.
- Sie könnten beim Insolvenzverwalter die Freigabe des Geschäftsbetriebes gegen Zahlung eines Geldbetrages durchsetzen.
Tipp: Da der Insolvenzverwalter eine Vergütung bis zu 40% der Einkünfte erhält, kann dies teuer werden. Auch gewisse Vereinbarungen mit dem Verwalter sind nicht immer zu Ihren Gunsten, denn er vertritt die Gläubiger und ist nicht Ihr Berater!
- Es wurde durch Dritte eine Auffanggesellschaft vor der Insolvenz gegründet, in der Sie beschäftigt sind. Nachdem das neue Unternehmen wirtschaftlich gut aufgestellt ist, beantragen Sie als Arbeitnehmer die Privatinsolvenz.
Tipp: Das neue Unternehmen darf keinerlei Verbindungen zum alten Unternehmen besitzen (Telefonnummern, Internet, Adresse usw.). Dies kann dann als verdeckte Betriebsübernahme ausgelegt werden. Vorsicht: Der Insolvenzverwalter kann das neue Unternehmen angreifen!
- Eine Insolvenz in Eigenverwaltung mit einen Sanierungsberater (ESUG- Berater) der mit Ihnen ein Sanierungskonzept erstellt. Durch ein Insolvenzplanverfahren kann die Entschuldung durch geringe Zahlungen innerhalb eines Jahres erfolgen.
Tipp: Es ist eine schnelle Möglichkeit das Unternehmen zu sanieren, achten Sie aus diesem Grunde besonders auf die Erfahrungen der Berater und lassen sich Referenzen zeigen. Sie haben nur den einen sogenannten „goldenen Schuss“. Einmal versaut und Sie laufen das komplette Verfahren durch!
Ihnen stehen viele Möglichkeiten in der Insolvenzordnung offen einen Neustart zu beginnen und schuldenfrei zu werden.